Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Vertrauliche Meldung von Hinweisen

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, vertraulich Hinweise auf mögliche Verstöße zu melden. Ihr Schutz als Hinweisgeber hat für uns höchste Priorität.

Schutz

Hinweisgeber sind vor Repressalien geschützt

Vertraulichkeit

Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt

Anonym möglich

Meldungen können auch anonym erfolgen

Unser Hinweisgebersystem

Für die Abgabe von Hinweisen nutzen wir ein externes, unabhängiges Meldesystem. Dieses gewährleistet maximale Vertraulichkeit und Sicherheit für Hinweisgeber.

Zum Hinweisgebersystem

Was kann gemeldet werden?

Das Hinweisgebersystem dient zur Meldung von Verstößen gegen:

  • • Strafvorschriften
  • • Ordnungswidrigkeiten, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient
  • • Vorschriften des Bundes und der Länder zur Umsetzung europäischer Regelungen
  • • Vergabe- und Wettbewerbsrecht
  • • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • • Produktsicherheit und -konformität
  • • Umweltschutz
  • • Verbraucherschutz
  • • Datenschutz

Ablauf einer Meldung

  1. 1
    Meldung abgeben

    Nutzen Sie das externe Meldesystem, um Ihren Hinweis abzugeben. Sie können dabei anonym bleiben.

  2. 2
    Eingangsbestätigung

    Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung.

  3. 3
    Prüfung

    Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung sorgfältig und vertraulich.

  4. 4
    Rückmeldung

    Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen.

Ihr Schutz als Hinweisgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie vor Repressalien wie Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder Diskriminierung. Dieser Schutz gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen und in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird gewahrt. Nur die für die Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugang zu Ihren Daten.